Altersvorsorge:


Unter der Altersvorsorge versteht man alle Aufwendungen, die man trifft, um auch im Alter bzw. nach Ende der Erwerbstätigkeit den weiteren Lebensunterhalt bestreiten zu können und das möglichst ohne Einschränkungen des Lebensstandards.

Das heutige System der Altersvorsorge in Deutschland basiert auf dem „3-Schichten-Modell“:

  • 1. Schicht: Gesetzliche Rentenversicherung, Beamtenversorgung, berufsständische Versorgung, Rürup-Rente (Basisrente)
  • 2. Schicht: Betriebliche Altersversorgung, Riester-Rente
  • 3. Schicht: Sonstige Kapitalanlagen, zum Beispiel private Kapital- und Rentenversicherungen), Immobilienbesitz und Wertpapierdepots

Gesetzliche Rentenversicherung:

Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung. Sie schützt ihre Versicherten hauptsächlich bei Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit, im Alter sowie bei Tod deren Hinterbliebene.

Beamtenvorsorge:

Die beamtenrechtliche Versorgung ist eigenständiges Versorgungssystem und unterscheidet sich grundsätzlich von der beitragsgestützten gesetzlichen Rentenversicherung, da sie beitragsfrei ist.

Der Beamte wird hierdurch im Alter und bei vorzeitiger Dienstunfähigkeit zumindest teilweise abgesichert.

Rürüp-Rente

Die Rürüp-Rente (Basisrente) gilt wie die Riesterrente als steuerlich begünstigte Form der Altersvorsorge und wird vorwiegend von Selbstständigen und Freiberuflern als flexiblere Alternative zur gesetzlichen Rentenversicherung genutzt ...

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Riesterrente

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) gehört zu den attraktivsten Formen der Altersvorsorge und kann ausschließlich von Arbeitnehmern in Anspruch genommen werden ...

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Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) gehört zu den attraktivsten Formen der Altersvorsorge und kann ausschließlich von Arbeitnehmern in Anspruch genommen werden ...

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Kapitalbildende Lebens-/Rentenversicherung

Die kapitalbildende Lebensversicherung bietet keine steuerlichen Vorteile, dafür aber eine hohe Flexibilität und bereits während der Ansparphase die Möglichkeit, jederzeit an das Angesparte zu kommen ...

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